Das seit 1.1.2005 geltende Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz leistet befundbezogene Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung:
- Je nach Befund wird ein pauschaler Betrag für die Regelversorgung gezahlt, und zwar etwa 60 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Regelversorgung bedeutet einfache und wirtschaftliche Methoden und Materialien beim Zahnersatz.
- Für den implantatgetragenen Zahnersatz gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Die Kosten für das Implantat selbst müssen Sie als Patient weiterhin aus eigener Tasche zahlen.